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Streit um das Umgangsrecht? Was tun?
Nach einer Scheidung in Hamburg streiten sich die Ehegatten in der Regel um das Unterhaltsrecht, Güterrecht, Ausgleich des Zugewinns, Sorgerecht und Umgangrecht für die gemeinsamen Kinder. Immer wieder müssen Rechtsanwälte in Hamburg beobachten, dass die Kinder die Leidtragenden in Familienprozessen sind, da einige Ehegatten ihre Kinder sehr häufig in die meist sehr unangenehmen Rechtsstreitigkeiten hineinziehen. Leider verkennen immer noch sehr viele Eltern, dass es für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes von großer Bedeutung und Wichtigkeit ist, wenn es trotz einer Trennung oder Scheidung mit beiden Elternteilen aufwachsen und einen guten Kontakt zu beiden Elternteilen haben kann.
Aus diesem Grunde sollte sich ein Elternteil nach einem gewonnenen Sorgerechtsprozess z.B. über das alleinige Sorgerecht für ein gemeinsames Kind, nicht nur über den Gewinn freuen, sondern sollte auch versuchen, zum Wohle des Kindes mit dem anderen Elternteil vernünftige Regelungen zu treffen, damit dieser sein Umgangsrecht ausüben kann. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahre 2006, dass das Umgangsrecht eines Elternteils den gleichen grundgesetzlichen Schutz genieße wie das Sorgerecht.
Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts sollte nur dann erfolgen, wenn das Kindeswohl dies verlangt, wenn z.B. das seelische oder körperliche Wohl des Kindes gefährdet ist. Der Elternteil, bei dem sich das Kind normalerweise dauerhaft aufhält, muss den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen. Können sich die Eltern über eine Umgangsregelung nicht einigen, so müssen die Familienrichter eine Entscheidung über eine Umgangsregelung treffen, die sowohl die Interessen der Eltern, aber vor allem das Kindeswohl berücksichtigt. Zwar versuchen die Familiengerichte in Hamburg stets zum Wohle des Kindes zu entscheiden und den Kindeswillen zu berücksichtigen, in dem z.B. Kinder in einem Prozess kindgerecht von einem Richter angehört werden, jedoch sollten auch die Eltern im Vorwege Vorarbeit leisten und bei ihren Entscheidungen auch das Kindeswohl und den Kindeswillen im Blick haben.
Die Eltern sollten versuchen immer zum Wohle ihres Kindes zu handeln und sollten auch nicht davor abschrecken Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Auch frühzeitiger Rat eines Rechtsanwalts ihres Vertrauens in Hamburg sollte in Erwägung gezogen werden.