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Bei wem soll das Kind nach einer Scheidung leben?

Im Rahmen einer Scheidung drehen sich die meisten familienrechtlichen Rechtstreitigkeiten darum, ob ein Ehegatte dem anderen Unterhalt zahlen muss und wenn ja in welcher Höhe und wie lange. Wenn die Ehegatten gemeinsame Kinder haben, stehen dann insbesondere auch Fragen rund um das  Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder zur Debatte. Bei wem ist das Kind aber am besten aufgehoben?

In den meisten Fällen nach einer Scheidung z.B. in Hamburg oder München stellt sich diese Frage zwischen den Eltern nicht. Der Grund hierfür liegt darin, dass sich die Eltern normalerweise darüber einig sind, bei wem das Kind leben soll.

Wenn die Eltern, wie normalerweise üblich das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder ausüben, stellt sich aber dennoch die Frage, bei wem die Kinder nach der Scheidung leben sollen. Wenn sich die Eltern darüber nicht einigen können, bei wem das Kind leben soll, beurteilt sich dann das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht, also das Recht eines Elternteils darüber zu entscheiden, bei wem das Kind leben soll danach, bei wem das Kind am besten aufgehoben.

Denn alle Entscheidungen, die das Kind betreffen, müssen stets seinem Wohle dienen.
Dieses Prinzip, das das gesamte Familienrecht beeinflusst, wird als Kindeswohl-Prinzip bezeichnet.

Streiten sich also die Eltern eines gemeinsamen Kindes im Rahmen einer Scheidung darüber, bei wem das Kind leben soll, so muss das Familiengericht überprüfen bei wem das Kind am besten aufgehoben ist und wo die Persönlichkeit des Kindes am besten gefördert wird.

Die Tatsache, dass ein Elternteil bis zur Trennung der Ehegatten einer Vollzeit-Beschäftigung nachgegangen ist, ist für sich allein noch kein Grund dafür, dass das Kind bei dem anderen Elterteil leben sollte. Das Gericht prüft nämlich alle Umstände, die dafür sprechen könnten, warum das Kind gerade bei dem Elternteil leben soll. 
Insbesondere ist es von Bedeutung, bei wem die Fähigkeiten des Kindes  besser gefördert werden können.

Trotz eines häufig nerven- und zeitraubenden Familierechtsstreits sollten sich die Eltern eines gemeinsamen Kindes stets für eine Lösung im Interesse des Kindes entscheiden und sollten auch nicht davor abschrecken bei Konflikten den Rat von Experten wie Fachanwälten für das Familienrecht einzuholen.