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Der Konflikt zwischen leiblichen Eltern und Pflegeeltern erfordert viel anwaltliches Einfühlungsvermögen.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Kindern, die in Pflegefamilien aufwachsen. Was ist das besondere an einem Pflegekindverhältnis und was bedeutet es für Pflegeeltern und Pflegekinder? Ein Pflegekindverhältnis ist ein Verhältnis, das grundsätzlich auf Zeit angelegt und damit befristet ist. Ziel eines Pflegekindverhältnisses ist es entweder die Rückführung des Kindes zu den leiblichen Eltern oder die Adoption des Kindes durch die Pflegeeltern oder anderen Personen zu ermöglichen.
In erster Linie bezweckt ein Pflegekindverhältnis stets, dass das Kind nach einer bestimmten Zeit wieder mit seinen leiblichen Eltern zusammengeführt wird. Gerade bei einem langjährigen Pflegekindverhältnis ist dies aber mit großen Schwierigkeiten verbunden. Pflegeeltern und Pflegekind entwickeln mit der Zeit eine große emotionale Bindung zueinander. Aus diesem Grunde fällt es den Beteiligten häufig sehr schwer sich voneinander zu trennen. Es besteht deshalb auch ein großes Spannungsverhältnis zwischen langjährigen Pflegeeltern auf der einen und den leiblichen Eltern auf der anderen Seite.
Die Hamburger Familiengerichte müssen bei ihren Entscheidungen dieses Spannungsverhältnis berücksichtigen und müssen sich mit der entscheidenden Frage beschäftigen, bei wem das Kind am besten aufgehoben ist. Die Hamburger Familienrichter sollten bei ihren Entscheidungen immer zum Wohle des Kindes entscheiden, da das Kindeswohl zu den wichtigsten Grundgedanken im Familienrecht gehört.
Ein Gericht beschäftigte sich mit folgendem Fall:
Mutter (M) und Vater (V) hatten ein gemeinsames Kind (K), für das die M zunächst das alleinige Sorgerecht besaß. Der M wurde gerichtlich das Sorgerecht für K entzogen. Zum Vormund des Kindes wurde das Jugendamt bestellt. K lebte seit 2001 bei Pflegeeltern und hatte ständigen Kontakt zu seinem leiblichem Vater und seinen Großeltern. V beantragte die Vormundschaft aufzuheben und ihm das alleinige Sorgerecht für K zu übertragen.
Das Gericht übertrug zwar nach Anhörung des Kindes und nach Einholung eines Sachverständigengutachtens, dass Sorgerecht für K auf den V, ordnete aber zugleich an, dass K weiterhin bei den Pflegeeltern wohnen solle. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass sie dem Kindeswohl am meisten diene. Bei der Auslegung des Begriffs Kindeswohl hat das grundrechtlich geschützte Erziehungsrechts der leiblichen Eltern grundsätzlich einen Vorrang vor dem Erziehungsrecht der Pflegefamilie. Allerdings muss stets im Einzelfall geprüft werden, welche Entscheidung dem Kindswohl am meisten dient. Angesicht des guten Kontakts und des liebevollen Umgang des K zum Vater sollte K auf längere Sicht ein Wechsel zum Vater ermöglicht werden, so die Richter. Hierfür sollte K behutsam und schonend vorbereitet werden. Aus diesem Grunde diene ein plötzlicher Aufenthaltswechsel des K gerade nicht dem Kindeswohl. Die Tatsache, dass das Jugendamt und die Pflegeeltern bisher von einem dauernden Verbleib des K in der Pflegefamilie ausgegangen sind, ändert nichts an der Entscheidung zu Gunsten des leiblichen Vaters. Die Pflegeeltern des K haben es jahrelang erzogen, betreut und es wie ein leibliches Kind in die Familie integriert. Sie sind auch die ersten Bezugspersonen des K, das seit dem Kleinkindalter in der Pflegefamilie lebt, dennoch ändern diese Aspekte nichts daran, dass sich die Pflegeeltern schon von Anfang an mit dem Gedanken vertraut machen mussten, dass K nicht auf Dauer in ihrer Familie bleiben kann und das Pflegeverhältnis grundsätzlich zeitlich befristet und von vorübergehender Natur ist. Die Pflegeeltern dürfen auch nach vielen Jahren mit einem Pflegekind, nicht aus den Augen verlieren, dass alle Maßnahmen zu Gunsten des Kindes geschehen und stets das Ziel besteht das Kind eines Tages mit seinen leiblichen Eltern zusammenzuführen.
Im Interesse der Kinder sollten sowohl leibliche Eltern als auch Pflegeeltern den Versuch unternehmen, gemeinsam und unter Hinzuziehung von Anwälten ihres Vertrauens eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden.