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Muss ich eine Einkommenserhöhung offenbaren, wenn ich nach einer Scheidung von meinem Ex-Ehegatten Unterhalt bekomme?

Nach einer Scheidung in Deutschland müssen sich die ehemaligen Ehegatten über eine Fülle von rechtlichen Fragen einigen. Diese Fragen betreffen z.B. das Sorge- und Umgangsrecht über  die gemeinsamen Kinder, den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich und das Unterhaltsrecht. 

Hat nach einer Scheidung ein Ehegatte von dem anderen ein Unterhaltsrecht, so sind damit auch bestimmte Pflichten des Unterhaltsgläubigers, also demjenigen der Unterhalt bekommt, gegenüber dem Unterhaltsschuldner, also demjenigen, der Unterhalt zahlen muss, verbunden. Wenn sich z.B. das Einkommen des Unterhaltsgläubigers dauerhaft erhöht und er dies nicht beim Unterhaltsschuldner anzeigt, so läuft er Gefahr, dass er künftig keinen Unterhalt mehr von diesem bekommt. Hamburger Rechtsanwälte sprechen in diesem Zusammenhang auch von einer Verwirkung des Unterhaltsrechts. 

Insbesondere muss der Unterhaltsgläubiger den Unterhaltsschuldner auch ungefragt und jederzeit über einen dauerhaften Anstieg seines Einkommens informieren. Da bei einem erhöhten Einkommen der Unterhaltsschuldner weniger Unterhalt zahlen muss. Zeigt der Unterhaltsgläubiger eine Einkommenserhöhung nicht an, setzt er sich der Gefahr aus, künftig keinen Unterhalt mehr zu bekommen.  Eine solche sog. Verwirkung des Unterhaltsrechts – zumindest für eine bestimmte Zeit hat nach der Auffassung der Gerichte mehrere Gründe: zum einen kann dadurch ein entstandener Schaden wieder gutgemacht werden und zum anderen geht es auch darum, das Fehlverhalten des Unterhaltsgläubigers zu "bestrafen".

Für eine Verwirkung des Unterhaltsrechts muss der Unterhaltsgläubiger zusätzlich mutwillig gehandelt haben. Das bedeutet, dass er beim Verschweigen seiner Einkommenserhöhung gegenüber dem Unterhaltsschuldner wissen musste, dass er eine Pflicht hat seine wirtschaftlichen Änderungen zu offenbaren muss und sich dennoch leichtfertig hierüber hinweggesetzt hat. 

Da teilweise auch vertreten wird, dass der Unterhaltsgläubiger lediglich eine erhebliche Einkommenssteigerung anzeigen muss, sollte in jedem Fall nicht davor gescheut werden einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Hamburg, München und Umgebung mit den rechtlichen Belangen zu kontaktieren. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte vollumfänglich gewahrt werden und Sie keine Nachteile in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht erleiden.