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Schonen Sie Ihren Geldbeutel und kommen Sie rechtzeitig ...

Natürlich ist es nicht ganz einfach, die genauen Gebühren am Anfang eines familienrechtlichen Verfahrens zu bestimmen, gleichwohl werden Ihnen sicherlich folgende Richtwerte weiterhelfen:

Eine Erstberatung kostet bei uns 150 Euro inkl. Mehrwertsteuer, egal wie lange sie dauert und wie viele Fragen Sie haben. Eine oder mehrere Nachfragen ein paar Tage später sind inklusive. Im Ergebnis also ein Erstberatungs-All-Inclusive-Paket.

Nun zu den gerichtlichen Gebühren:

Für die Durchführung eines Scheidungsverfahrens kommt Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) dann in Betracht, wenn Sie entweder über wenig Einkommen verfügen oder über ein normales Einkommen, dies jedoch geschmälert wird durch hohe monatliche Kreditraten. Einzelheiten besprechen wir mit Ihnen in einer Erstberatung. Für Sozialhilfeempfänger sowie Hartz IV-Empfänger bieten wir natürlich Sonderpreise an.

Nun zu den ungefähren Kosten eines Scheidungsverfahrens:

Wir geben Ihnen einmal hier drei Beispiele, an denen Sie erkennen können, wie teuer in etwa Ihr Scheidungsverfahren ist. Wir könnten hier, wie es viele Kollegen machen, nun versuchen, Ihnen die genauen Berechnungen anhand der Gegenstandswerte zu erläutern. Davon sehen wir aber ab, weil es für Sie schlichtweg keinen Sinn macht. Sie interessiert der Endpreis und den stellen wir Ihnen nun dar:

1.       Mann und Frau verdienen zusammen zweitausend Euro im Monat netto, der Rentenausgleich wird durchgeführt. Beide haben nur in die gesetzliche Rente eingezahlt und haben keine weiteren zusätzlichen Rentenversorgungen. Ein Scheidungsverfahren kostet 1.249,50 Euro Rechtsanwaltsgebühren inkl. Mehrwertsteuer, sowie für jeden der Partner 166 Euro Gerichtskosten, mithin belaufen sich die Gesamtkosten des Scheidungsverfahrens auf 1.581,50 Euro. Dies kann ein Ehepartner alleine bezahlen, man kann sich die Kosten aber auch teilen.

2.       Mann und Frau verdienen zusammen dreitausend Euro netto, der Versorgungsausgleich wird durchgeführt. Beide haben nur in die gesetzliche Rente eingezahlt und haben keine weiteren zusätzlichen Rentenversorgungen. Rechtsanwaltsgebühren inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer belaufen sich auf 1.588,65 Euro, sowie für jeden Partner 219 Euro Gerichtskosten, mithin ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 2.026,65 Euro. Auch diese Kosten können natürlich geteilt werden.

3.       Ein teures Beispiel: Mann und Frau verdienen zusammen netto 7.000 Euro. Der Rentenausgleich wird durchgeführt. Beide haben nur in die gesetzliche Rente eingezahlt und haben keine weiteren zusätzlichen Rentenversorgungen. Der Ehemann hat zusätzlich eine Betriebsrente bei seinem Arbeitgeber, die Ehefrau hat eine zusätzliche Riester-Rentenversicherung. Die Kosten des Rechtsanwalts für das gesamte Verfahren inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer belaufen sich auf 2.278,85 Euro, sowie für jeden der Partner 340 Euro Gerichtskosten, mithin ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 2.958,85 Euro.

An diesen Beispielen sehen Sie, dass ein Scheidungsverfahren natürlich Geld kostet, um gigantische Kosten, wie mitunter von Arbeitskollegen zu hören ist, handelt es sich hierbei aber jedoch nicht. Wenn Sie sich allerdings noch über die Garderobe, den Hund, das Auto, etc. streiten, wird das Scheidungsverfahren selbstverständlich teurer. Wie viel teurer wird dann tatsächlich so kompliziert, dass wir dies hier allgemein nicht darstellen können. Hier müssen Sie sich schlichtweg im Zuge einer Erstberatung informieren

 

Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) >>> Hinweise zur Beantragung