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Was erwartet mich vor Gericht?

Bei einer Scheidung ist es so, dass die Arbeit vor dem endgültigen Scheidungstermin erledigt werden muss. Das bedeutet, dass nur dann ein Scheidungstermin vom Richter anberaumt wird, wenn alle Punkte geklärt sind. Viele Mandanten wissen nicht, dass sich bei einer einfachen Scheidung der Richter ausschließlich um den Versorgungsausgleich, das heißt die Rente, kümmern muss. Er kümmert sich um nichts anderes! Im Gerichtstermin wird also weder das Sorgerecht, Umgangsrecht, Besuchsrecht noch Trennungsunterhalt oder Scheidungsunterhalt, Zugewinn oder die Aufteilung des Hausrates angesprochen. Der Richter ist gesetzlich verpflichtet sich um den Versorgungsausgleich, d. h. die Rente, zu kümmern und nur um diese. Werden dem Richter keine weiteren Informationen gegeben, geht er davon aus, dass alles sonstige außergerichtlich bereits geklärt worden ist. Er spricht also die Themenkreise Unterhalt, Sorgerecht etc. überhaupt nicht an.

Der Gerichtstermin in solchen einfachen Scheidungen dauert ca. 10 Minuten. Hier werden Sie lediglich gefragt, wie Sie heißen, wo Sie wohnen, seit wann Sie getrennt leben, ob Sie geschieden werden wollen. Dann wird der Versorgungsausgleich, d. h. der Ausgleich der Rentenanwartschaften, besprochen und die Ehe wird geschieden. Das wars.

Anders verhält es sich, wenn andere weitere Punkte zum Richter getragen werden, beispielsweise verklagt die Frau ihren Nochehemann auf Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt. Der Mann verklagt die Frau im Gegenzug dazu, bestimmte Hausratsgegenstände herauszugeben, die er bei seinem Auszug aus der vormals gemeinsamen Wohnung stehen gelassen hatte. In diesem Fall ist der Richter quasi gezwungen, sich mit diesen beiden weiteren Themenkreisen auseinanderzusetzen, d. h. Unterhalt für die Frau und Aufteilung des Hausrats. Hier kann es dazu kommen, dass vor dem eigentlichen Scheidungstermin weitere Gerichtstermine vorgeschaltet werden, um die Hausratsaufteilung zu besprechen und um den genauen Unterhalt für die Frau zu berechnen. Solche Gerichtstermine können mitunter Stunden dauern. Erst dann, wenn endgültig der Hausrat aufgeteilt worden ist und endgültig die genaue Unterhaltshöhe feststeht, wird ein Scheidungstermin vom Richter anberaumt. Dieser ist dann allerdings wieder kurz (siehe oben).