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Einvernehmliche Scheidungen mit einem Rechtsanwalt?
Einvernehmliche Scheidung mit einem Rechtsanwalt heißt, dass zwei Personen geschieden werden oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft bei gleichgeschlechtlichen Partnern beantragen, und nur ein Rechtsanwalt nach Außen auftritt. Einverständliche Scheidungen sollten von allen Seiten angestrebt werden. Dies schont die Nerven und den Geldbeutel.
Eheverträge, die die Interessen von Mann und Frau wahren, begleiten ein Verfahren und schreiben die gemeinsam gefundenen Lösungen fest.
Solcher Art Scheidungen gehen schneller und sind auch für eventuell vorhandene Kinder erträglicher.
Achtung !
Dies bedeutet nicht, dass beide Parteien je einen Rechtsanwalt beauftragt haben. Ein Rechtsanwalt kann nur die Interessen eines Mandanten vertreten, zum Beispiel die Interessen der Frau. Der Mann bleibt in diesem Fall sein "Gegner". Verrechnet sich beispielsweise der Rechtsanwalt bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes oder Scheidungsunterhaltes und zahlt in unserem Beispiel der Mann dann zu viel Unterhalt, muss ihn der Rechtsanwalt nicht darauf hinweisen. Seine Mandantin, die Frau, bekommt also mehr als ihr zusteht. Der Rechtsanwalt muss die Interessen seiner Mandantin wahren, also letztendlich das Maximum für sie herausholen. Er wird also nichts sagen.
Wenn beispielsweise aber kein Kindesunterhalt gezahlt wird, weil keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind und kein Trennungs- und Scheidungsunterhalt gezahlt wird, weil beide Parteien gleich viel arbeiten und verdienen, Hausrat etc. aufgeteilt ist, so kann verantwortlich eine Scheidung mit zwei Parteien und einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Nach außen hin ist nur ein Rechtsanwalt tätig, im Innenverhältnis vertritt er nach wie vor jedoch nur eine Partei. Der Versorgungsausgleich wird bei der Scheidung von Amts wegen vom Richter durchgeführt. Ansonsten gibt es nichts mehr zu regeln. Das sind die Fälle, in denen eine Scheidung durch einen Rechtsanwalt durchgeführt werden kann.
Aufpassen !
Oft weiß eine Partei gar nicht, dass sie übervorteilt wird. Wir haben schon Fälle erlebt, in denen eine Scheidung durch einen Rechtsanwalt durchgeführt wurde und alles einvernehmlich aufgeteilt wurde durch den einen Rechtsanwalt. Diesen kannten beide Parteien gut. Zu spät stellte sich heraus, dass in diesem Fall die Frau auf ca. 200.000,00 € "verzichtet" hat. Ihr war dies gar nicht so bewusst. Der damalige Rechtsanwalt hat den Fall so hingerechnet, dass die Frau mit dem Ergebnis zufrieden war. Tatsächlich ist sie jedoch um 200.000,00 € gebracht worden. Die Frau hatte sich nicht selbst informiert. Offensichtlich stand der Rechtsanwalt mehr im Lager des Mannes, als im Lager der Frau, und hat die Interessen seines Freundes, also die des Mannes, mehr vertreten, als die der Frau. Dieses durfte der Rechtsanwalt auch so, da er nur die Interessen einer Partei vertritt. Wenn wir diesen Fall rechtzeitig bearbeitet hätten, hätte die Frau ca. 7.500,00 € Rechtsanwaltshonorar für die Bearbeitung bezahlen müssen. Diese Kosten für einen Rechtsanwalt sind schmerzlich, gleichwohl hätte sie im Ergebnis über 190.000,00 € mehr zur Verfügung gehabt.