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Nach einer Scheidung in Hamburg streiten sich die Ehegatten in der Regel um das Unterhaltsrecht, Güterrecht, Ausgleich des Zugewinns, Sorgerecht und Umgangrecht für die gemeinsamen Kinder. Immer wieder müssen Rechtsanwälte in Hamburg beobachten, dass die Kinder die Leidtragenden in Familienprozessen sind, da einige Ehegatten ihre Kinder sehr häufig in die meist sehr unangenehmen Rechtsstreitigkeiten hineinziehen. Leider verkennen immer noch sehr viele Eltern, dass es für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes von großer Bedeutung und Wichtigkeit ist, wenn es trotz einer Trennung oder Scheidung mit beiden Elternteilen aufwachsen und einen guten Kontakt zu beiden Elternteilen haben kann.
Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Entscheidungen zum neuen Unterhaltsrecht, gültig ab 01.01.2008.
Während vor der neuen Unterhaltsreform bei so genannten Langzeitehen Unterhalt noch viele Jahre nach der Scheidung gezahlt wurde, ist dies nunmehr seit 01.01.2008, also dem Inkrafttreten der Unterhaltsreform anders. Auch bei Langzeitehen (man nimmt solche so ca. ab 10, 15 Jahren an) kann nunmehr der Unterhaltsanspruch wegfallen. Bereits im Januar entschied das OLG (Oberlandesgericht) Brandenburg, dass auch nach einer 20-jährigen Ehe der Unterhalt nunmehr begrenzt werden kann, wenn keine ehebedingten Nachteile gegeben sind.
Bei einer bevorstehenden Scheidung müssen sich Ehegatten über eine Vielzahl von Fragen einigen. Diese sind z.B. das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, das Güterrecht, den Zugewinnausgleich und das Unterhaltsrecht. Eine häufig von allein erziehenden Müttern an Rechtsanwälte gestellte Frage ist, ob diese neben der Kinderbetreuung zu einer Beschäftigung verpflichtet seien. Doch diese Frage kann von den Hamburger Rechtsanwälten nicht generell beantwortet werden.
Im Rahmen einer Scheidung drehen sich die meisten familienrechtlichen Rechtstreitigkeiten darum, ob ein Ehegatte dem anderen Unterhalt zahlen muss und wenn ja in welcher Höhe und wie lange. Wenn die Ehegatten gemeinsame Kinder haben, stehen dann insbesondere auch Fragen rund um das Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder zur Debatte. Bei wem ist das Kind aber am besten aufgehoben?
Jedes Jahr beschließen viele Paare in Hamburg, München, Berlin oder anderen Städten in Deutschland zu heiraten. Nach einer Fülle von organisatorischen Fragen, die sich rund um die Hochzeit drehen, taucht früher oder später dann von einem Verlobten die Frage auf, ob es vielleicht sinnvoll wäre einen Ehevertrag zu schließen.
Nach einer Scheidung in Deutschland müssen sich die ehemaligen Ehegatten über eine Fülle von rechtlichen Fragen einigen. Diese Fragen betreffen z.B. das Sorge- und Umgangsrecht über die gemeinsamen Kinder, den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich und das Unterhaltsrecht.
Viele Menschen entscheiden sich bewusst gegen Trauschein und Ehe. Das Model der nichtehelichen Lebensgemeinschaft versucht der Ehe Konkurrenz zu machen. Gründe hierfür gibt es viele: die einen sehen die Ehe als verstaubt, überholt und nicht mehr zeitgemäß an, die anderen möchten nach einer bereits geschiedenen Ehe, aus der oft auch Kinder hervorgehen, nicht wieder den Bund der Ehe schließen und sich rechtlichen Verpflichtungen unterwerfen. Oft hört man dann die Sätze: “wir sind auch ohne Trauschein glücklich“ oder “der Trauschein bietet keine Garantie für das Zusammenbleiben“.
Nachdem private Bildungseinrichtungen in den Bundesländern aufgrund der Befugnis, Bachelor- und Masterabschlüsse zu erteilen, immer mehr Zulauf erhalten, stellt sich für Studierende und Schüler die entscheidende Frage, ob sie einen Anspruch gegen ihre Eltern auf Zahlung einer kostenaufwendigen Ausbildung haben. Grundsätzlich sind die Eltern ihren Kindern zur Finanzierung einer Ausbildung- sei es akademischer oder nicht-akademischer Natur verpflichtet.
Wenn zwei Menschen beschließen sich scheiden zu lassen, so sind mit dieser Entscheidung normalerweise eine Menge Folgestreitigkeiten wie z.B. Sorge- und Umgangsstreitigkeiten für gemeinsame Kinder sowie Unterhaltstreitigkeiten verbunden. Rechtsanwälte in Hamburg, Berlin, München oder anderen Teilen Deutschlands begegnen häufig dem Problem, dass – in der Regel die Väter gerichtlich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden, jedoch ihre Kinder nicht sehen dürfen. Was aber, wenn der Vater das Kind nicht sehen möchte, die Mutter dies aber erzwingen will?
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Kindern, die in Pflegefamilien aufwachsen. Was ist das besondere an einem Pflegekindverhältnis und was bedeutet es für Pflegeeltern und Pflegekinder? Ein Pflegekindverhältnis ist ein Verhältnis, das grundsätzlich auf Zeit angelegt und damit befristet ist. Ziel eines Pflegekindverhältnisses ist es entweder die Rückführung des Kindes zu den leiblichen Eltern oder die Adoption des Kindes durch die Pflegeeltern oder anderen Personen zu ermöglichen. Hier entsteht ein oft kritisches Spannungsfeld zwischen leibliche Eltern und Pflegeeltern.
ine Ehe zieht neben vielen Rechten auch viele Pflichten nach sich. Die oberste Pflicht ist die Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft und die Übernahme von Verantwortung füreinander. Aus dem Wesen der Ehe ergibt sich für die Ehegatten auch die Verpflichtung, die finanziellen Lasten des anderen nach Möglichkeit zu minimieren, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist. Hierzu gehört auch die Pflicht zur Mitwirkung an einer gemeinsamen Steuerveranlagung. Beschließen die Eheleute zukünftig getrennte Wege zu gehen und sich scheiden zu lassen, stehen sie häufig vor einer Fülle von Rechtsstreitigkeiten, z.B. rund um das Unterhaltsrecht, Güterrecht, Ausgleich des Zugewinns, Sorgerecht und Umgangrecht für die gemeinsamen Kinder.
Wenn zwei Menschen sich entscheiden die Ehe miteinander einzugehen, sollten sie sich am besten vor der Eheschließung ein paar Gedanken über die rechtlichen Konsequenzen der Ehe machen. Diese rechtlichen Konsequenzen betreffen z.B. das Unterhaltsrecht, Namensrecht, Güterrecht und Erbrecht.
In der heutigen Zeit ist es in Deutschland zur Normalität geworden, dass sich die Ehegatten darüber einigen, dass sich auch mal der Ehemann um die Kinder und den Haushalt kümmert und den „Hausmann“ spielt. Dieser Rollentausch ist inzwischen sowohl gesellschaftlich anerkannt, als auch bewusst von vielen Vätern gewollt. Die Ehegatten können im gegenseitigen Einvernehmen regeln, wer für die Haushaltsführung und die Kinderbetreuung während der Ehe verantwortlich sein soll.
Ein Rollentausch ist aber dann problematisch, wenn z.B. ein Elternteil einen gut bezahlten Job aufgibt, um sich nur noch dem Haushalt und den Kindern zu widmen und er noch andere Kinder aus einer früheren Ehe hat, denen er Unterhalt zahlen muss.